Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung, die dem Schuldner bis zu drei Monate Zeit gibt, unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan zur Sanierung auszuarbeiten. Es setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus.
Erklärung
Das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO wurde 2012 durch das ESUG eingeführt. Es ermöglicht Unternehmen in der Krise eine frühzeitige Sanierung unter dem Schutz des Gerichts, bevor das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Voraussetzungen sind: Der Schuldner ist lediglich drohend zahlungsunfähig oder überschuldet (nicht bereits zahlungsunfähig), die Sanierung erscheint nicht offensichtlich aussichtslos, und der Antrag wird zusammen mit einer Bescheinigung eines Beraters (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt) vorgelegt.
Das Gericht gewährt eine Frist von bis zu drei Monaten, in der der Schuldner unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters einen Insolvenzplan ausarbeitet. Während dieser Zeit ist der Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt. Das Schutzschirmverfahren wird insbesondere von größeren mittelständischen Unternehmen genutzt.
Rechtsgrundlage: § 270d InsO
§ 270d InsO regelt die Voraussetzungen und den Ablauf des Schutzschirmverfahrens. Die Frist zur Vorlage des Insolvenzplans beträgt maximal drei Monate.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ein Schutzschirmverfahren beantragt werden?
Das Schutzschirmverfahren kann beantragt werden, wenn das Unternehmen drohend zahlungsunfähig oder überschuldet ist, aber noch nicht zahlungsunfähig. Zudem muss die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos sein.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.