Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Erklärung
Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und ist in der Regel ein erfahrener Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer. Er hat weitreichende Befugnisse: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ihn über.
Zu seinen Aufgaben gehören: Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse, Erstellung eines Verzeichnisses der Gläubiger und ihrer Forderungen, Prüfung der angemeldeten Forderungen, Verwertung des Vermögens (durch Verkauf, Versteigerung oder Unternehmensfortführung), Verteilung des Erlöses an die Gläubiger.
Der Verwalter ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und haftet persönlich für pflichtwidriges Handeln. Seine Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse und ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geregelt. Bei größeren Verfahren kann die Vergütung erheblich sein.
Rechtsgrundlage: §§ 56, 80 InsO
§ 56 InsO regelt die Auswahl des Insolvenzverwalters durch das Gericht. Er muss geschäftskundig, unabhängig und für den konkreten Fall geeignet sein. § 80 InsO überträgt ihm die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse.
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Häufig gestellte Fragen
Wie wird man Insolvenzverwalter?
Eine spezielle Ausbildung zum Insolvenzverwalter gibt es nicht. Voraussetzung ist in der Regel ein juristisches oder betriebswirtschaftliches Studium sowie mehrjährige Berufserfahrung im Insolvenzrecht. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht, das den Verwalter aus einer Vorauswahlliste auswählt.
Kann der Insolvenzverwalter Verträge kündigen?
Ja, der Insolvenzverwalter hat ein besonderes Wahlrecht nach § 103 InsO. Er kann bei noch nicht vollständig erfüllten Verträgen wählen, ob er diese erfüllt oder ablehnt. Arbeitsverträge kann er mit einer verkürzten Frist von maximal 3 Monaten kündigen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).