Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht.
Erklärung
Die Eigenverwaltung nach §§ 270–285 InsO ermöglicht es dem schuldnerischen Unternehmen, sich unter gerichtlicher Aufsicht selbst zu sanieren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und behält die Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen – anders als im Regelverfahren, wo ein Insolvenzverwalter die Kontrolle übernimmt.
Voraussetzung ist, dass die Eigenverwaltung nicht zu Nachteilen für die Gläubiger führt. Das Gericht bestellt einen Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht, Zahlungseingänge und -ausgänge kontrolliert und die Gläubigerinteressen wahrt.
Eine besondere Variante ist das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner bis zu drei Monate Zeit erhalten, um unter dem Schutz des Gerichts einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Die Eigenverwaltung wird häufig bei größeren Unternehmen eingesetzt, die über ein funktionierendes Management verfügen.
Rechtsgrundlage: §§ 270–285 InsO
§ 270 InsO ermöglicht die Eigenverwaltung auf Antrag des Schuldners. § 270d regelt das Schutzschirmverfahren. § 274 bestimmt die Aufgaben des Sachwalters.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Vorteil der Eigenverwaltung?
Der Schuldner behält die Kontrolle über sein Unternehmen und kann die Sanierung selbst steuern. Das erhält Geschäftsbeziehungen, Vertrauen bei Kunden und Lieferanten und ermöglicht eine schnellere, kostengünstigere Restrukturierung.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.