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Verfahrensarten im Insolvenzrecht

Das deutsche Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahrensarten fuer unterschiedliche Situationen. Von der Regelinsolvenz ueber die Privatinsolvenz bis zum praeventiven StaRUG-Verfahren – hier finden Sie alle Verfahren im Ueberblick.

§§ 1-661-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)

Regelinsolvenzverfahren

Das Standardverfahren fuer Unternehmen und Selbstaendige bei Zahlungsunfaehigkeit oder Ueberschuldung.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)
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§§ 304-314 InsO3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021)

Verbraucherinsolvenzverfahren

Das vereinfachte Verfahren fuer Privatpersonen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose)Ehemals Selbstaendige mit weniger als 20 Glaeubigern
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§§ 270-285 InsO (seit SanInsFoG 2021)6-18 Monate (abhaengig von Sanierungserfolg)

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Der Schuldner behaelt die Verwaltungs- und Verfuegungsbefugnis unter Aufsicht eines Sachwalters.

Sanierungsfaehige Unternehmen mit intakter GeschaeftsfuehrungUnternehmen mit komplexen Geschaeftsbeziehungen
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§ 270d InsO (seit ESUG 2012Schutzphase bis zu 3 Monate, Gesamtverfahren 6-12 Monate

Schutzschirmverfahren

Sonderform der Eigenverwaltung mit maximal drei Monaten Schutz vor Glaeubigerzugriffen zur Sanierungsplanung.

Unternehmen mit drohender ZahlungsunfaehigkeitUeberschuldete Unternehmen mit Sanierungsperspektive
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§§ 217-269 InsOPlanerstellung: 3-6 Monate, Umsetzung: 1-5 Jahre je nach Plan

Insolvenzplanverfahren

Sanierung durch einen von den Glaeubigern abgestimmten Insolvenzplan als Alternative zur Liquidation.

Sanierungsfaehige UnternehmenSchuldner mit kooperativen Glaeubigern
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§§ 315-331 InsO6-24 Monate

Nachlassinsolvenzverfahren

Insolvenzverfahren ueber den Nachlass eines Verstorbenen zum Schutz der Erben vor persoenlicher Haftung.

Erben eines ueberschuldeten NachlassesNachlassglaeubiger mit offenen Forderungen
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§§ 3a-3e InsO1-5 Jahre (abhaengig von Konzerngroesse und Komplexitaet)

Konzerninsolvenzverfahren

Koordinierte Insolvenzverfahren fuer verbundene Unternehmen eines Konzerns mit gemeinsamer Verfahrenskoordination.

Konzerne und UnternehmensgruppenTochter- und Schwestergesellschaften
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StaRUG (§§ 1-102)3-12 Monate

Praeventiever Restrukturierungsrahmen (StaRUG)

Vorinsolvenzliches Sanierungsinstrument ohne Insolvenzverfahren fuer Unternehmen mit drohender Zahlungsunfaehigkeit.

Unternehmen mit drohender ZahlungsunfaehigkeitUnternehmen, die eine Insolvenz vermeiden wollen
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Verfahrensarten im Vergleich

VerfahrenZielgruppeDauerRechtsgrundlage
RegelinsolvenzKapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)1-3 Jahre (durchschnittlich ca. 18 Monate)§§ 1-66
VerbraucherinsolvenzPrivatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose)3 Jahre Wohlverhaltensperiode (seit Reform 2020/2021)§§ 304-314 InsO
EigenverwaltungSanierungsfaehige Unternehmen mit intakter Geschaeftsfuehrung6-18 Monate (abhaengig von Sanierungserfolg)§§ 270-285 InsO (seit SanInsFoG 2021)
SchutzschirmverfahrenUnternehmen mit drohender ZahlungsunfaehigkeitSchutzphase bis zu 3 Monate, Gesamtverfahren 6-12 Monate§ 270d InsO (seit ESUG 2012
InsolvenzplanverfahrenSanierungsfaehige UnternehmenPlanerstellung: 3-6 Monate, Umsetzung: 1-5 Jahre je nach Plan§§ 217-269 InsO
NachlassinsolvenzErben eines ueberschuldeten Nachlasses6-24 Monate§§ 315-331 InsO
KonzerninsolvenzKonzerne und Unternehmensgruppen1-5 Jahre (abhaengig von Konzerngroesse und Komplexitaet)§§ 3a-3e InsO
StaRUG-VerfahrenUnternehmen mit drohender Zahlungsunfaehigkeit3-12 MonateStaRUG (§§ 1-102)

Welches Insolvenzverfahren ist das richtige?

Die Wahl der richtigen Verfahrensart haengt von mehreren Faktoren ab: Ist der Schuldner eine Privatperson oder ein Unternehmen? Liegt bereits Zahlungsunfaehigkeit vor oder droht sie erst? Gibt es ein plausibles Sanierungskonzept?

Fuer Privatpersonen

Privatpersonen und ehemals Selbstaendige mit weniger als 20 Glaeubigern durchlaufen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Seit der Reform 2020 betraegt die Wohlverhaltensperiode nur noch drei Jahre. Voraussetzung ist ein gescheiterter aussergerichtlicher Einigungsversuch.

Fuer Unternehmen

Unternehmen haben mehrere Optionen: Das Regelinsolvenzverfahren ist der Standard. Bei guter Fuehrungsstruktur kommt die Eigenverwaltung in Betracht. Wer fruehzeitig handelt, kann das Schutzschirmverfahren oder den vorinsolvenzlichen StaRUG-Rahmen nutzen. Das Insolvenzplanverfahren ermoeglicht eine Sanierung mit Zustimmung der Glaeubiger.

Sonderfaelle

Fuer Erbschaften gibt es das Nachlassinsolvenzverfahren, fuer Konzerne mit mehreren Gesellschaften das Konzerninsolvenzverfahren mit koordinierter Verfahrensfuehrung.

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