Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.
Erklärung
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Gericht eine Frist zur Anmeldung von Forderungen (in der Regel 2–3 Monate). Gläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und dabei Grund und Betrag der Forderung angeben sowie Nachweise beifügen.
Die Anmeldung muss den Forderungsbetrag, den Rechtsgrund (z.B. Lieferung, Darlehen, Dienstleistung), den Rang der Forderung und ggf. Sicherungsrechte benennen. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen und erstellt die Insolvenztabelle.
Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Werden Forderungen weder vom Verwalter noch von anderen Gläubigern bestritten, gelten sie als festgestellt. Bestrittene Forderungen müssen im Klagewege durchgesetzt werden. Verspätete Anmeldungen sind möglich, verursachen aber zusätzliche Kosten (Prüfungstermingebühr).
Rechtsgrundlage: §§ 174–178 InsO
§ 174 InsO regelt die Form der Forderungsanmeldung. §§ 175–176 betreffen die Insolvenztabelle. §§ 177–178 regeln den Prüfungstermin und die Feststellung der Forderungen.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Welche Frist gilt für die Forderungsanmeldung?
Die Frist wird vom Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss festgelegt und beträgt in der Regel 2–3 Monate ab Eröffnung. Eine verspätete Anmeldung ist möglich, verursacht aber eine zusätzliche Prüfungstermingebühr von ca. 20 Euro.
Was muss in der Forderungsanmeldung stehen?
Die Anmeldung muss den Forderungsbetrag, den Rechtsgrund (z.B. offene Rechnung, Darlehen), den Rang der Forderung und bei Absonderungsrechten die Art der Sicherheit enthalten. Nachweise wie Rechnungen, Verträge oder Lieferscheine sollten beigefügt werden.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzquote
Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil an, den Gläubiger aus der Insolvenzmasse auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten. In Deutschland liegt die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen zwischen 3 und 5 Prozent.