Sämtliche Leistungen, die zum Berufsbild des Dachdeckerhandwerks gehören, - die Koordination und Überwachung sonstiger nicht handwerkspflichtiger Leistungen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, - die Beauftragung von Planungs- und Fachplanungsleistungen aus und im Zusammenhang mit der Errichtung, Renovierung und Sanierung von Bauwerken aller Art.