BRANCHE · GRÜNDUNGEN

Gesundheitswesen.

Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime

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Gründungen: Gesundheitswesen

Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime

4.838
Gründungen
GmbHHRB 120024

Aicher Rettungsdienst gGmbH

81829 München

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Gesundheitspflege und der Rettung aus Lebensgefahr sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Bodengebundene Notfallrettung, arztbegleitetem Patiententransport, Krankentransport, Sanitätsdienst, Friedensmäßiger und erweiterter Katastrophen und Zivilschutz, Ausbildung der Bevölkerung in Erster-Hilfe und im Gesundheitsschutz, Nationale und internationale Hilfsaktionen, Jugendhilfe, Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstig ist. Die Gesellschaft entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft steht aufgrund dieser Satzung niemandem zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet.

GmbHHRB 47875

St. Vinzenzhaus gGmbH

54662 Speicher

(1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke? der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften fördern, die die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen und kann die hierzu erforderlichen Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch differenzierte Wohnangebote für Jugendliche und Kinder, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion, den Betrieb von Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion, den Betrieb von Ambulanten Diensten der Hilfe zur Erziehung, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion, weiterer Dienste, die dem Zweck i.S.v. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und/oder sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i.S.d. § 57 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen. (5) Die Gesellschaft und ihre Einrichtungen dienen dem gemeinsamen Werke christlicher Nächstenliebe als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben deshalb ihren Dienst im Sinne und in der Erfüllung der sich daraus ergebenden allgemeinen und besonderen Dienstverpflichtungen zu leisten.

GmbHHRB 91592

Alten- und Pflegezentren des Main Kinzig-Kreises gemeinnützige GmbH

63517 Rodenbach

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (2) Zweck der Gesellschaft ist es, das öffentliche Gesundheitswesens, die Altenhilfe, die Berufsbildung und das Wohlfahrtswesens zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern sowie Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Die Förderung der Altenhilfe und Pflege, der sozialen und kulturellen Betreuung, von präventiver, therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen, der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der (Alten)pflege im Main-Kinzig-Kreis sowie der Aufbau und/oder der Betrieb von Hospizen oder ähnlichen Einrichtungen in welchen schwerstkranken und sterbenden Menschen ein menschenwürdiger Lebensabend ermöglicht wird, sowie das Angebot von Wohngelegenheiten sowie der Betrieb aller sonstigen Nebeneinrichtungen und Hilfsbetriebe. Hierzu werden folgende Einrichtung betrieben und unterhalten: Wohnstift Hanau, Altenzentrum Roden-bach, Kreisruheheim Gelnhausen, Seniorenzentrum Steinau, Seniorenzentrum Gründau, Seniorenzentrum Biebergemünd, Stadtteilzentrum an der Kinzig, Wohn- und Gesundheitszentrum Lebensbaum Sinntal sowie die Dependance-Modelle Ronneburg, Hammersbach, Neuberg, Limeshain, Jossgrund und Wächtersbach in denen pflegebedürftige Menschen im Rahmen individuell oder kollektiv abzuschließender Versorgungsverträge interdisziplinär gepflegt, betreut, untergebracht und beköstigt werden. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen sowie Einrichtungen zu unterhalten, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind oder ihm unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen, sich an Unternehmen mit gleicher Zielsetzung beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Gründungen gibt es in der Branche Gesundheitswesen?

Aktuell sind 4.838 Neugründungen in der Branche Gesundheitswesen erfasst. Die Daten werden täglich aus den offiziellen Handelsregister-Bekanntmachungen aktualisiert.

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