Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie bietet beschränkte Haftung, ein professionelles Image und eignet sich sowohl für Einzelgründer als auch für Teams. Dieser Leitfaden führt Sie durch alle Schritte der Gründung.
Überblick: Der Weg zur GmbH
Die 6 Schritte zur GmbH
Mindeststammkapital von 25.000 Euro sicherstellen
Satzung mit allen Pflichtangaben aufsetzen
Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden lassen
Anmeldung durch den Notar beim zuständigen Amtsgericht
Firmenkonto einrichten und Stammkapital einzahlen
Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden
1Das Stammkapital (25.000 Euro)
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Dieses Kapital bildet die finanzielle Grundlage der Gesellschaft und dient als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern. Bei der Gründung muss nicht sofort der volle Betrag eingezahlt werden.
Es gibt zwei Arten von Einlagen, die auf das Stammkapital angerechnet werden:
- Bareinlagen: Geldzahlungen direkt auf das Geschäftskonto der GmbH. Die gängigste und einfachste Form der Einlage.
- Sacheinlagen: Vermögensgegenstände wie Maschinen, Patente oder Immobilien. Diese müssen im Gesellschaftsvertrag detailliert beschrieben und durch einen Sachgründungsbericht belegt werden.
Bei einer Bargründung muss jeder Gesellschafter mindestens 25 Prozent seiner Einlage leisten. Insgesamt müssen jedoch mindestens 12.500 Euro (die Hälfte des Mindeststammkapitals) vor der Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt werden. Bei Sacheinlagen ist der volle Wert vor Anmeldung zu erbringen.
Zwischen Notartermin und Handelsregister-Eintragung firmiert die Gesellschaft als "GmbH i.G." (in Gründung). In dieser Phase haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister greift die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
2Der Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) ist das zentrale Dokument jeder GmbH. Er regelt die innere Ordnung der Gesellschaft und muss notariell beurkundet werden. Das GmbH-Gesetz schreibt bestimmte Mindestinhalte vor.
Pflichtinhalte des Gesellschaftsvertrags:
- Firma (Name): Der offizielle Name der GmbH inklusive Rechtsformzusatz
- Sitz der Gesellschaft: Die Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat
- Gegenstand des Unternehmens: Die Beschreibung der Geschäftstätigkeit
- Stammkapital: Die Höhe des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
- Geschäftsanteile: Anzahl und Nennbeträge der Anteile jedes Gesellschafters
Für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags stehen Ihnen zwei Wege offen: das vereinfachte Musterprotokoll oder ein individuell gestalteter Vertrag.
Musterprotokoll
- Einfach und schnell
- Geringere Notarkosten
- Maximal 3 Gesellschafter
- Nur 1 Geschäftsführer möglich
- Keine individuellen Regelungen
Individueller Vertrag
- Volle Flexibilität bei Regelungen
- Unbegrenzte Anzahl Gesellschafter
- Mehrere Geschäftsführer möglich
- Individuelle Nachfolgeregelungen
- Höhere Notar- und Beratungskosten
3Der Notartermin
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht umgangen werden. Ohne Notar ist keine wirksame GmbH-Gründung möglich. Der Notartermin ist ein zentraler Meilenstein im Gründungsprozess.
Zum Notartermin müssen alle Gesellschafter persönlich erscheinen oder sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen. Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Was der Notar beim Termin macht:
- Verliest den Gesellschaftsvertrag und erläutert die rechtlichen Konsequenzen
- Beurkundet den Gesellschaftsvertrag und die Bestellung der Geschäftsführung
- Beglaubigt die Handelsregisteranmeldung
- Übermittelt die Anmeldung elektronisch an das Registergericht
- Stellt beglaubigte Kopien für alle Beteiligten aus
Kosten: Die Notargebühren richten sich nach dem Stammkapital und dem Aufwand. Bei einer Standard-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital liegen die Notarkosten zwischen 500 und 1.500 Euro. Mit Musterprotokoll fallen die Kosten tendenziell am unteren Ende an.
4Handelsregister-Eintragung
Die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch den Notar, der die Unterlagen elektronisch an das zuständige Amtsgericht (Registergericht) übermittelt. Das Gericht prüft die eingereichten Dokumente und nimmt die Eintragung vor.
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Bearbeitung dauert je nach Amtsgericht 2 bis 6 Wochen.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung:
- Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Liste der Gesellschafter mit Namen, Anteilen und Einlagen
- Geschäftsführerbestellung und deren Versicherung nach § 8 GmbHG
- Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals (Bankbeleg)
- Ggf. Sachgründungsbericht bei Sacheinlagen
- Ggf. behördliche Genehmigungen (bei erlaubnispflichtigen Gewerben)
5Das Geschäftskonto
Ein separates Geschäftskonto ist für jede GmbH Pflicht. Private und geschäftliche Finanzen müssen strikt getrennt werden. Das Geschäftskonto wird bereits vor der Eintragung benötigt, denn das Stammkapital muss auf dieses Konto eingezahlt werden.
Viele Banken bieten spezielle Gründerkonten an. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
- Kontoeröffnung für GmbH i.G.: Nicht jede Bank eröffnet Konten für Gesellschaften in Gründung. Klären Sie dies vorab.
- Gebührenstruktur: Vergleichen Sie monatliche Grundgebühren, Transaktionskosten und Kartengebühren.
- Digitale Services: Online-Banking, Integration mit Buchhaltungssoftware und digitaler Belegupload sind heute Standard.
- Schnelligkeit: Die Bank muss den Einzahlungsbeleg zeitnah ausstellen können, damit die Handelsregisteranmeldung nicht verzögert wird.
6Gewerbeanmeldung
Nach der Eintragung ins Handelsregister muss die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies ist in der Regel das Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der die GmbH ihren Sitz hat. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen auch online an.
Kosten
Die Gebühren variieren je nach Kommune und liegen zwischen 20 und 65 Euro.
Finanzamt-Fragebogen
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie zeitnah ausfüllen müssen.
Mit der Gewerbeanmeldung wird Ihre GmbH automatisch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Berufsgenossenschaft registriert. Das Finanzamt vergibt Ihnen anschließend eine Steuernummer und, falls beantragt, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Fazit
Die GmbH-Gründung ist ein strukturierter Prozess, der bei guter Vorbereitung in 2 bis 6 Wochen abgeschlossen werden kann. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro (ohne Stammkapital von 25.000 Euro). Mit dem Musterprotokoll geht es schneller und günstiger, während ein individueller Gesellschaftsvertrag mehr Flexibilität bietet.
Entscheidend ist eine sorgfältige Planung: Klären Sie frühzeitig den Firmennamen, bereiten Sie alle Unterlagen vollständig vor und wählen Sie eine Bank, die Konten für Gesellschaften in Gründung eröffnet. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
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Zur Gründungs-SucheHäufig gestellte Fragen
Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte (12.500 Euro) als Bareinlage eingezahlt werden. Der Rest kann später eingezahlt werden, die Gesellschafter haften aber bis zur vollständigen Einzahlung persönlich.
Wie lange dauert die GmbH-Gründung?
Die GmbH-Gründung dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. Der Notartermin selbst ist an einem Tag erledigt. Die Handelsregister-Eintragung dauert je nach Amtsgericht 1 bis 4 Wochen. Mit Musterprotokoll kann es schneller gehen als mit individuellem Gesellschaftsvertrag.
Was kostet eine GmbH-Gründung?
Die Gesamtkosten einer GmbH-Gründung liegen typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro (ohne Stammkapital). Darin enthalten sind: Notarkosten (500-1.500€), Handelsregistergebühren (150-300€), Gewerbeanmeldung (20-65€) und ggf. Beratungskosten.
Kann eine Person alleine eine GmbH gründen?
Ja, eine Einpersonengesellschaft (Ein-Mann-GmbH) ist zulässig. Eine Person kann alleiniger Gesellschafter und gleichzeitig Geschäftsführer sein. Das Musterprotokoll kann in diesem Fall genutzt werden, was die Gründung vereinfacht und die Kosten reduziert.