Die gewerbliche Maklertätigkeit (Nachweis der Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume), der An- und Verkauf von Immobilien aller Art (gewerblicher Grundstückshandel), auch im Wege des Kommissionsgeschäfts, die Immobilienverwaltung, das Durchführen von Reparaturen und Wartungen bei Immobilien (Hausmeisterservice), das Durchführen von sonstigen Bautätigkeiten auf Anweisung (Arbeitnehmerüberlassung, Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden) und die Bauberatung.