a) die Erstellung von Brandschutzbedarfsplanungen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten, insbesondere Dozenten- und Beratertätigkeiten, b) die Erstellung von Brandschutznachweisen nach dem Baurecht und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten, insbesondere Dozenten- und Beratertätigkeiten, c) die Bauüberwachung von Tief- und Hochbaumaßnahmen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten, insbesondere Dozenten- und Beratertätigkeiten und d) Erstellung von Gefahrenabwehrplänen und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten, insbesondere Dozenten- und Beratertätigkeiten.