der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere die Funktion als Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann gegenüber verbundenen Unternehmen entgeltliche oder unentgeltliche Management-, Verwaltungs-, Beratungs-, Finanzierungs- und sonstige Dienstleistungen erbringen, soweit hierfür keine besondere gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist.