Das Halten eigenen Vermögens, die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmen sowie die Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland einschließlich des Erbringens von Dienstleistungen für diese Unternehmen als Holding nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.