Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Übernahme von Leitungs-, Koordinations- und Verwaltungsaufgaben für verbundene Unternehmen. Das Unternehmen darf alle diesem Zweck dienlichen Geschäfte tätigen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten - insbesondere nach KWG, WpIG, ZAG und KAGB - werden nicht ausgeübt.