Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung, der Erwerb, das Halten sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen, insbesondere Gesellschaftsanteilen, und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von sonstigem eigenem Vermögen, ferner die Übernahme von zentralen Dienstleistungen, Managementaufgaben und Verwaltungsfunktionen für verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, übergeordnete betriebliche Aufgaben und Abrechnungen für die Unternehmensgruppe zu übernehmen, soweit diese gesellschaftsrechtlich oder organisatorisch die Belange aller oder mehrerer Beteiligungsgesellschaften betreffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.