die Vornahme von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des Factoring, soweit die Tätigkeit nicht nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes genehmigungspflichtig ist, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Onlineportalen für Finanzdienstleistungsunternehmen und Banken. Weiterhin ist Gegenstand die Entwicklung neuartiger Dienstleistungskonzepte und Kundenangebote, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind und keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.