Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen. Ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).