Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmern gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen.