Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Gründung solcher Unternehmen und die Führung von deren Geschäften. Die Gesellschaft kann die Funktion einer geschäftsleitenden Holding übernehmen ?