Die Übernahme und Durchführung von Tiefbauarbeiten aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist befugt, auch andere Arbeiten auszuführen und mit Baumaterialien aller Art und mit Baumaschinen und -geräten aller Art Handel zu betreiben, sie auch zu vermieten. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.