Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bauleistungen wie Trockenbau, Malerarbeiten, Fußbodenarbeiten sowie Innenausbau und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind hiervon ausgenommen.