- Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, - die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Managementaufgaben für Tochtergesellschaften, - die Finanzierung von Tochtergesellschaften, - der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen, - die Verwaltung eigenen Vermögens, sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.