- Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes, - die Entwicklung, Sanierung und Modernisierung eigener Immobilien, - die Durchführung aller mit der Immobilienverwaltung im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, insbesondere Instandhaltung und technische Bewirtschaftung sowie - die Verwaltung und Nutzung von im Zusammenhang mit Immobilien stehenden Anlagen.