Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung, einschließlich der Veräußerung, von Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften auf eigene Rechnung und im eigenen Namen sowie die Gründung und Auflösung von Tochtergesellschaften, auch im Stadium der Gesellschaft vor Eintragung in das Handelsregister, sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen Tätigkeiten.