Die Durchführung von Bau und Dienstleistungen im Garten-, Landschafts- und Tiefbau sowie im einfachen Hoch- und Ausbau, insbesondere die Gestaltung, Herstellung, Pflege und Instandhaltung von Außen- und Grünanlagen, Pflaster- und Erdarbeiten, Zaun- und Sichtschutzbau, Trocken- und Innenausbau, kleinere Abbruch- und Entsorgungsarbeiten sowie sonstige damit zusammenhängende handwerkliche Tätigkeiten, soweit diese nicht zulassungspflichtig sind. Ausdrücklich ausgenommen sind Elektroinstallationsarbeiten sowie andere nach der Handwerksordnung zulassungspflichtige Tätigkeiten, für die ein Meistertitel oder eine besondere Eintragung in der Handwerksrolle erforderlich ist.