Die nach § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit.