1) Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung von beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art, sowohl einzeln als auch im Rahmen von Gesamtpaketen oder als einheitliche wirtschaftliche Einheiten. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland. 2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verwandten Nebengeschäfte. 3) Die Gesellschaft kann im Inland und im Ausland Zweigniederlassungen errichten und betreiben, andere Unternehmen gründen, sich an solchen beteiligen oder solche erwerben oder deren Vertretung übernehmen.