1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere des Tennissports, sowie die Förderung der sportlichen Jugendhilfe. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Tennisanlagen und Tennishallen, - die Organisation eines geordneten Sport-, Trainings-, Übungs- und Spielbetriebes, - die Förderung des Breiten-, Freizeit- und Leistungssports, - die Durchführung von Sportveranstaltungen, - die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Tennissport, - die Bereitstellung von Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, - die Unterstützung der sportlichen Aktivitäten des SV Blau-Weiß Alstedde Tennis e.V. (4) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.