Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung sowie die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien, insbesondere Wohngebäuden, und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume (Maklertätigkeit), die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die die Tätigkeit als Bauträger, das heißt die Planung, Entwicklung, Errichtung, Sanierung und Veräußerung von Bauvorhaben auf eigene und fremde Rechnung. Die für die Ausübung der Tätigkeiten nach § 34c GewO erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis liegt vor.