Innenausbauarbeiten, insbesondere Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Trockenbau und verwandte Tätigkeiten im Innenbereich. Klargestellt wird, Geschäfte die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.