die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Erbringung vertragsärztlicher und privatärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der Augenheilkunde, Anästhesie und Psychotherapie, die Bildung von Kooperationen mit und die Erbringung von Leistungen für ambulante und stationäre Leistungserbringer der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation, nicht ärztliche Leistungserbringer und sonstige Leistungserbringer im Bereich des Gesundheitswesens.