die Gründung und der Betrieb von Plankrankenhäusern und die Beteiligung an Plankrankenhäusern im Sinne von § 108 SGB V; weiter die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V im Rahmen der ambulanten vertrags- und privatärztlichen Versorgung der Patienten. Die Gesellschaft kann sich auch an Medizinischen Versorgungszentren beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Arbeitnehmerüberlassung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.