Sanierung, Renovierung und Modernisierung von Immobilien; Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer; Vermittlung und Vergabe von Bau- und Handwerkerleistungen; Übernahme von Bauleitungs- und Projektsteuerungsaufgaben; Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien sowie alle Geschäfte, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Tätigkeiten in § 34 c) Gewerbeordnung (GewO) sind ausgenommen.