Gründung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 Abs. 1a SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen wie z.B. die integrierte Versorgung