Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, die Förderung von Kunst und Kultur, sowie die selbstlose Unterstützung von im Sinn des § 53 Nr. 2 AO bedürftigen Personen.