DKMS Access2Life gGmbH
Unternehmensgegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Durch die Verwirklichung dieser Zwecke soll Patienten weltweit der Zugang zu einer Heilbehandlung ermöglicht werden. Alle Aktivitäten der Gesellschaft sollen hierauf ausgerichtet sein. Die oben genannten Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: (a) die Unterstützung von Patienten durch die Übernahme von Krankheitskosten, insbesondere Transplantationskosten, aber auch die Kosten für die Vor- und Nachsorge und andere medizinische Behandlungskosten, soweit diese zur Behandlung oder zur Diagnose von Krankheitsbildern wie Blutkrebs oder anderen Krankheiten des blutbildenden Systems beitragen. Dazu gehören auch die Untersuchungen zur Auswahl eines passenden Stammzellspenders und die Bereitstellung des Stammzellpräparats sowie die Reisekosten zur Behandlungseinrichtung und Unterbringungskosten während der Behandlung, (b) die Unterstützung von Angehörigen oder Betreuungspersonen der Patienten zum Beispiel durch die Übernahme von Reisekosten, Unterbringungskosten und psychosozialen Kosten wie Beratungskosten, (c) den Auf-, Aus- und Umbau von Behandlungseinrichtungen und Unterkünften für Patienten, Angehörige/Betreuungspersonen und medizinisches Personal bzw. die Förderung dessen, (d) die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen und anderen gemeinnützigen Organisationen einschließlich fachlicher Beratung und Unterstützung, finanzieller und sachlicher Zuwendungen sowie unentgeltlicher und verbilligter Dienstleistungen, insbesondere durch die Bereitstellung von Know-How, Ressourcen, Software samt zugehörigen medizinischen und organisatorischen Konzepten, Standardarbeitsanweisungen (SOPs ), Richtlinien, Formularen und vergleichbaren Unterlagen, (e) Maßnahmen der Berufsbildung im Bereich Knochenmark- oder Stammzelltransplantation, insbesondere für Fachmediziner, Klinikpersonal, Suchkoordinatoren, Personal von Spenderdateien und -Registern, Wissenschaftler, Genetiker, Medizinethiker und Laborpersonal, (f) die Erforschung der Wirksamkeit von Behandlungsmethoden und begleitenden Maßnahmen vor allem im Rahmen der Stammzelltransplantation bzw. die Förderung dieser, insbesondere auch deren nachhaltige Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, gesundheitsökonomische Aspekte, Lebensqualität der Patienten, und medizinische Langzeitergebnisse, (g) die Zuwendung von Mitteln an eine andere Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, (h) die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften.