Die Herstellung, Lieferung, Montage, Wartung und Reparatur von Fenstern, Türen, Fassadenelementen, Rollläden und sonstigen Bauelementen aus Holz, Kunststoff, Metall oder anderen Werkstoffen. Der Handel mit diesen Erzeugnissen sowie mit Zubehör. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Sinne des § 34c Gewerbeordnung. Der Unternehmensgegenstand erstreckt sich darüber hinaus auf sämtliche damit jeweils im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.