Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung eines bzw. mehrerer Medizinischer Versorgungszentren zur medizinischen Versorgung von privat und gesetzlich versicherten Patienten. Gegenstand der Gesellschaft ist im Einzelnen der Betrieb von ärztlich geleiteten Einrichtungen, namentlich in Gestalt von Medizinischen Versorgungszentren i. S. d. § 95 SGB V nach Erteilung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sowie insbesondere die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ?