Das Halten, Verwalten, Erwerben, Veräußern und die einheitliche Leitung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Hierzu gehören insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften, Immobilien sowie sonstigen Vermögensanlagen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften Mangement-, Geschäftsführungs-, Beratungs- oder Verwaltungsleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen jeder Art zu gründen, zu erwerben, zu veräußern, sich an solchen zu beteiligen oder deren Geschäftsführung und Verwaltung zu übernehmen. Sie darf sämtliche Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann eigenes Vermögen, insbesondere Immobilien, Wertpapiere, Beteiligungen und sonstige Kapitalanlagen erwerben, halten, verwalten und verwerten. Die Gesellschaft betreibt selbst keine erlaubnispflichtigen operativen Tätigkeiten, soweit hierfür besondere gesetzliche Genehmigungen erforderlich sind. Solche Tätigkeiten werden ausschließlich durch Tochtergesellschaften ausgeübt.