Ausschließlich die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie daneben die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens. Hierzu gehören insbesondere der Erwerb, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Verwaltung, die bauliche Entwicklung, Bebauung, Modernisierung und Instandhaltung sowie die gelegentliche Veräußerung eigenen Grundbesitzes und eigener grundstücksgleicher Rechte, soweit diese Tätigkeiten der langfristigen Verwaltung, Nutzung und Bestandshaltung des eigenen Vermögens dienen.