Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung unterliegen.