Der Betrieb von Energieversorgungsnetzen aller Art zum Zwecke der Ermöglichung der leitungsgebundenen Versorgung von Kunden mit Strom und Gas - unter Beachtung der Ziele des § 1 EnWG - sowie der Betrieb und die Instandhaltung von Messgeräten und die Verbrauchsdatenerfassung für Elektrizität und Gas. Darüberhinaus gehören zum Gegenstand der Gesellschaft alle damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.