Die Anmietung, der Erwerb, die Errichtung sowie die Vermietung, Untervermietung, Verpachtung und Weiterverpachtung von Baulichkeiten und Anlagen aller Art sowie die Durchführung aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.