Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Aufwertung durch Sanierung, Restaurierung und/oder Renovierung, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilienvermögen sowie das Eingehen und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Der Umfang darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten ?