(1) Die Entwicklung, der Handel und der Vertrieb von Sportartikeln sowie von Zubehörartikeln, insbesondere im Bereich Sport und Lifestyle. (2) Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind ?