1. Serviceleistungen national und international zur Instandhaltung, Überholung, Wartung und Reparatur von Eisenbahn- und Tunnelfahrzeugen, Ersatzteilhandel sowie projektbezogene technische Leistungen im Eisenbahn- und Tunnelbaubereich. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere, branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.