Entwicklung, Planung, Errichtung und Betrieb von Energiespeicher; alle rechtmäßigen Handlungen oder Tätigkeiten vorzunehmen und alle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zustehenden Befugnisse auszuüben, die in jedem Fall mit den oben genannten Zwecken zusammenhängen und für diese notwendig oder zweckmäßig sind. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, erlaubnispflichtige Bankgeschäfte zu betreiben oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdienste zu erbringen.