Beratung in strategischen und operativen Themen bei Unternehmenseinkäufen oder -verkäufen sowie die Beratung zur Überwachung und strategischen bzw. operativen Weiterentwicklung der erworbenen Unternehmen, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere solcher nach dem KWG. Rechts- und Steuerberatungsleistungen sind ebenfalls ausgenommen.