Die Errichtung von schlüsselfertigen Bauten aller Art, der Vertrieb, die Vermittlung, der Verkauf und die Verwaltung von Häusern, Eigentumswohnungen, Wohn- und Gewerbebauten sowie sonstigen Bauten aller Art, der Erwerb und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Ausübung der sonstigen in § 34 c der Gewerbeordnung genannten Makler-, Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten, die Übernahme der Aufgaben eines Generalunternehmers bei der Errichtung der genannten Bauten.