Das Bodenlegergewerbe, der Einbau von genormten Baufertigteilen (insbesondere Fenster, Türen, Zargen und Regale), das Bautrocknungsgewerbe, Trockenbau- und Abbrucharbeiten, Fugentechnik und Bautenschutz, Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), einfache Montage- und Instandhaltungsleistungen, Garten- und Grundstückspflege sowie die Koordination und Vergabe erlaubnispflichtiger Handwerksleistungen (wie Sanitär- und Malerarbeiten) an Subunternehmer und damit verbundene Tätigkeiten.