Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung fremder und eigener Immobilien, der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO werden nicht ausgeübt.